Organisation

die MVL arbeitet gemäss dem Auftrag und den Leistungsvereinbarungen mit den Trägergemeinden 

gesetzliche Grundlagen
«Die Gemeinden sorgen für die Beratung der Schwangeren und Mütter. Sie können diese Aufgabe geeigneten Institutionen übertragen.» (§ 42, Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom10.12.1973).*

Zahlen
die MVL erstellt zuhanden der Trägergemeinden jährlich eine Statistik über die erbrachten Leistungen und verfasst einen Tätigkeitsbericht zuhanden der Trägergemeinden

Jahresbericht 2022
"Tritt für Tritt loh keine us..." Liedzeile aus dem Lied "Chliini Händ" von Kunz

Organisation:
Non-Profit Organisation

Träger:
privatrechtlicher Verein

Oberstes Organ:
Mitgliederversammlung

Strategische Führung:
Vorstand und Geschäftsleitung

Operative Führung:
Stellenleiterin

Finanzierung:
Gemeinden und Spenden

Mitarbeitende:
Mütter- und Väterberaterinnen

*(§ 42, Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom10.12.1973). "Mütter- und Väterberatung bietet Müttern und Vätern eine niederschwellige Beratung zu Fragen der gesunden körperlichen, emotionalen, seelischen und geistigen Entwicklung ihres Kindes in den ersten Lebensjahren und stärkt sie dabei in ihrer Aufgabe als Mutter und Vater. Die Gemeinden sorgen für die Mütter- und Väterberatung und stellen dazu qualifiziertes Personal ein. Sie können diese Aufgabe an eine geeignete Institution übertragen. Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten."